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Teilnahmeregeln für das Gewinnsparen beim Gewinnsparverein e.V.

Gültig für Auslosungen ab dem 01. Januar 2024

Eine PDF-Version der Teilnahmeregeln kann hier heruntergeladen werden.

Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus einem Kontovertrag (Vertragspartner ist die beim Gewinnsparverein e.V. teilnehmende Bank) und einem Lotterievertrag (Vertragspartner ist der Gewinnsparverein) zusammensetzt. Die Bank schließt im Auftrag des Gewinnsparverein e.V. den Lotterievertrag mit dem Kunden ab und ist zur Entgegennahme aller Erklärungen des Gewinnsparers an den Gewinnsparverein e.V. berechtigt.

Beim Barverkauf erhält der Gewinnsparer mit jedem Los einen Sparabschnitt über 4 Euro. Nach Ablauf des Sparjahres erteilt die Bank eine Gutschrift über den Gegenwert der vorgelegten Sparabschnitte. Bei Erwerb eines Dauerloses werden die Sparbeiträge entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Gewinnsparer und der Bank gesammelt und spätestens nach Ablauf des Sparjahres in der vereinbarten Anlage gutgeschrieben. Veranstalter und Erlaubnisinhaber der Lotterie ist der Gewinnsparverein e.V., Rudolfplatz 14, 50674 Köln (Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, VR 6712, vertreten durch den Vorstand). Zuständig für die Lotterie-genehmigung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR), Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Datum der ausgestellten Erlaubnis ist der 07.12.2023.

Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, sich nach Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monatlichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung erworbenen, bar oder durch Belastung des Kontos des Gewinnsparers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Gewinnsparer ein Widerrufsrecht gem. § 312 g BGB nicht zu.

Von dem monatlichen Preis von 5 Euro je Gewinnsparlos (= Gewinnsparbeitrag) entfallen je Los auf den monatlichen Sparbeitrag 4 Euro und auf den monatlichen Lotteriebeitrag 1 Euro (= Losbeitrag). Der monatliche Sparbeitrag wird nach Entscheidung durch die Bank zunächst einem Sammelkonto bei der Bank zugeführt und dem Gewinnsparer je nach Sparform monatlich oder spätestens nach Ablauf des Gewinnsparjahres (= Kalenderjahr) auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto gutgeschrieben bzw. zur Verfügung gestellt; für die Zeit der Zuführung der Sparbeiträge auf einem Sammelkonto erhält der Gewinnsparer keine Zinsen. Zusätzliche Kommunikationskosten entstehen nicht.

Der Gewinnsparer erhält je erworbenes Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die Losnummer befindet sich auf dem Los (Barlos) bzw. wird dem Gewinnsparer durch gesonderte Mitteilung bekannt gegeben (Dauerlos). Der Gewinnsparverein behält sich eine Änderung der Losnummern für die Teilnahme an zukünftigen Auslosungen vor; dem Gewinnsparer wird eine Änderung seiner Losnummer bekannt gegeben.

Der Gewinnsparer gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Gewinnsparer nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Vertrags erklärt. Die Bank nimmt die Gewinnsparbeiträge entgegen und führt die Losbeiträge an den Gewinnsparverein ab. Die Bank wird hinsichtlich des Abschlusses des Lotterievertrages als Vertreter des Gewinnsparvereins tätig.

Die Ziehung findet unter Aufsicht eines Notars in der Regel bis zum 15. eines jeden Kalendermonats statt.

Der Auslosungsfonds wird aus den Lotteriebeiträgen gebildet und nach Abzug des Reinertrags (25 %), der Lotteriesteuern (16 2/3 %) und der Kosten (3 %) als Gewinne ausgeschüttet. Spitzenbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres berücksichtigt.

Unter allen teilnehmenden Losen werden Hauptgewinne von einmal 100.000 Euro, Sachgewinne im Gesamtwert von mindestens 200.000 Euro sowie zehnmal 10.000 Euro (Extra-Geld-Auszahlplan) ausgelost. Auf je 200.000 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 5.000 Euro. Auf je 2.750 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 500 Euro. Die Gewinne je 10 Euro werden durch die Ziehung von mindestens einer vierstelligen Endzahl und die Gewinne von je 3 Euro durch die Ziehung einer einstelligen Endzahl ermittelt. Die Zahl der Gewinne und die Gewinnwahrscheinlichkeiten richten sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose und werden zu jeder Ziehung im Internet unter www.gsv.de veröffentlicht. Das Verlustrisiko je Los beträgt maximal 20% des monatlichen Lospreises; das ist der Losbeitrag von 1 Euro. Zusätzlich findet jährlich mindestens eine Zusatzverlosung statt, für die ein gesondertes Entgelt nicht zu entrichten ist. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinnzahlen werden innerhalb einer Woche nach der Ziehung durch Auslage in der Bank und durch Veröffentlichung im Internet (www.gsv.de) bekannt gegeben.

Gewinne stehen ausschließlich dem Gewinnsparer zu, der automatisch durch die Bank ermittelt wird. Geldgewinne werden in Vertretung des Gewinnsparvereins von der Bank gutgeschrieben. Im Falle der Barlose wird der Nachweis eines Gewinns durch Vorlage des gewinnberechtigten Loses durch den Gewinnsparer erbracht. Sachgewinne stellt der Gewinnsparverein über die Bank für den Gewinnsparer zur Abholung bereit.

Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt sind, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds und werden mit der nächsten Auslosung ausgeschüttet.

Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers ist bis zum Zeitpunkt der Kontogutschrift bzw. Auszahlung (Geldgewinne) bzw. des Eigentumsübergangs (Sachgewinne) ausgeschlossen.

Alle Nachteile aus dem Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen trägt der Gewinnsparer.

Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind bei dem Gewinnsparverein (siehe auch: www.gsv.de sowie www.spielen-mit-vernunft.de inklusive der Kontaktdaten und Checklisten) sowie u. a. bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Maarweg 149-161, 51109 Köln erhältlich.

Beschwerden zum Lotterievertrag können formlos gerichtet werden an den Gewinnsparverein oder an die für die Lotteriegenehmigung zuständige Stelle (s. Pkt. 1). Bei Beschwerden gegenüber der Bank wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, oder an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Kundenbeschwerdestelle, Postfach 309263, 10760 Berlin (Tel. 030 2021-1631 oder -1632). Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.

 

Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde genehmigt sind.

Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank in Textform auszuüben ist.

Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparverein e.V. (unter: www.gsv.de) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen.

Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist ausgeschlossen. Vertragsunterlagen und Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Für den Gewinnsparvertrag gilt deutsches Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung besteht nicht.


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