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Suchtprävention

Über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland

Der Staatsvertrag verpflichtet uns, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten.

Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Anreizen und Chancen auch Risiken beinhaltet.
Übermäßiges und unkontrolliertes Spielen können Abhängigkeit und nicht zuletzt auch Spielsucht zur Folge haben.

Das sogenannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild.
Anhaltspunkte für Spielsucht können sein:

  • Der Spieler denkt intensiv und häufig an das Glücksspiel.
  • Die Höhe der Spieleinsätze ist steigend.
  • Es wird mehr Geld verspielt als geplant oder verfügbar ist.
  • Der Spieler leiht sich Geld, um zu spielen oder spielt mit Geld, das illegal beschafft wurde.
  • Das Spielen und/oder die Höhe der Verluste werden gegenüber der Familie und Dritten verschwiegen.
  • Soziale Kontakte, Beziehungen und/oder der Arbeitsplatz werden durch das Spielen vernachlässigt und gefährdet.

Wenn Sie erkennen, dass einer oder mehrere der vorgenannten Anhaltspunkte auf Sie zutreffen oder wenn Sie erkennen, dass Sie durch das Spielen sich selbst oder Dritten Schaden zufügen, könnte eine Spielsucht vorliegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.

Informationen und Hilfestellungen können Sie erfahren

  • beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin (www.bmfsfj.de),
  • beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin bzw. Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn (www.bmgs.de),
  • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln (www.bzga.de) und
  • im Internet: https://www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de/.