Über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten gem. § 7 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland
Der Staatsvertrag verpflichtet uns, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten.
Das Gewinnsparen ist eine Lotterie, die bei allen Anreizen und Chancen auch Risiken beinhaltet.
Übermäßiges und unkontrolliertes Spielen können Abhängigkeit und nicht zuletzt auch Spielsucht zur Folge haben.
Das sogenannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild.
Anhaltspunkte für Spielsucht können sein:
Wenn Sie erkennen, dass einer oder mehrere der vorgenannten Anhaltspunkte auf Sie zutreffen oder wenn Sie erkennen, dass Sie durch das Spielen sich selbst oder Dritten Schaden zufügen, könnte eine Spielsucht vorliegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, genauere Aufklärung im Rahmen einer Fachberatung zu suchen.
Informationen und Hilfestellungen können Sie erfahren