Der Auslosungsfonds wird aus den Lotteriebeiträgen gebildet und nach Abzug des Reinertrags (25 %), der Lotteriesteuern (16 2/3 %) und der Kosten (3 %) als Gewinne ausgeschüttet. Spitzenbeträge…
Gewinne stehen ausschließlich dem Gewinnsparer zu, der automatisch durch die Bank ermittelt wird. Geldgewinne werden in Vertretung des Gewinnsparvereins von der Bank gutgeschrieben. Im Falle der…
Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt sind, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds und werden mit der nächsten Auslosung ausgeschüttet.
Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers ist bis zum Zeitpunkt der Kontogutschrift bzw. Auszahlung (Geldgewinne) bzw. des Eigentumsübergangs (Sachgewinne) ausgeschlossen.
Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom…
Der Gewinnsparverein e.V. haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe…
Die Wurzeln des Gewinnsparens reichen mehr als 60 Jahre zurück. Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik wollte man die Sparneigung der Menschen fördern.
Als Anreiz wurde die Verbindung zwischen…
Dem steigenden Losvolumen wurde auch der Hauptgewinn kontinuierlich angepasst: 1965 wurde der Hauptgewinn in Höhe von 10.000 DM eingeführt. Es dauerte weitere 19 Jahre, bis 50.000 DM in der…