Gewinnsparlose werden im Todesfall häufig pauschal und unmittelbar gelöscht. Die Möglichkeit einer Übertragung auf die Erben wird dagegen bislang nur
selten geprüft. Dieses Vorgehen führt in vielen Fällen zu vermeidbaren Verlusten beim Reinertrag der Banken.
Zudem zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten, dass eine automatische Löschung der Lose nicht ohne Weiteres
mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar ist.
Wir haben die Thematik rechtlich prüfen lassen, um Ihnen eine verlässliche Orientierungshilfe an die Hand geben zu können. Gerne möchten wir Sie über die Ergebnisse informieren und die daraus abgeleitete Empfehlung zum weiteren Umgang mit betroffenen Losen mit Ihnen teilen.
Im Bankenbereich unserer Homepage finden Sie ein Kommunikationspaket zur Verfügung, das bewusst
nicht vertrieblich, sondern wertorientiert und respektvoll gestaltet ist. Sie können es hier herunter laden.